- dem Vorstand
- den Wehrführern der Freiwilligen Feuerwehren
- dem Beauftragten für Jugendfeuerwehren
- dem Kreisfunkwart
- dem Zugführer des ABC-Zuges
- dem Vertreter der Werkfeuerwehren
Die Verbandsvertretung beschließt über:
- den Einspruch eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand,- Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten.
Die Verbandsvertretung fasst außerdem alle Verbandsbeschlüsse, soweit diese nicht dem Vorstand oder der Delegiertenversammlung vorbehalten sind.
Die Besprechungen der Verbandsvertretung werden im Rahmen der Dienstbesprechungen der Wehrführungskräfte im Landkreis Saarlouis durchgeführt, so dass eine stetige Verbindung zwischen Verband und den einzelnen Wehren gegeben ist.